EU-Wirtschafts- und Finanzpolitik
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Ein stabiles und krisenfestes Europa mit guten Finanzierungsbedingungen kommt auch dem Handwerk zugute. Dafür bedarf es einer soliden Wirtschafts- und Fiskalpolitik sowie einem gesunden und funktionsfähigem Finanzsektor und einer sinnvollen EU-Ausgabenpolitik.
Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen
Nachhaltige Finanzierung
Zur Finanzierung der Nachhaltigkeitswende sind erheblich öffentliche und private Investitionen nötig. Um dabei sogenanntes "Greenwashing" zu vermeiden und Vergleichbarkeit herzustellen, müssen via Taxonomie, CSRD, CSDDD, etc. immer mehr Unternehmen Informationen zu Ihrer Nachhaltigkeit offenlegen. Obwohl die Anwendungsbereiche der einschlägigen Gesetzgebung (bisher) keine KMU enthalten, ist schon erkennbar, dass indirekt auch auf sie zusätzliche Offenlegungspflichten zukommen - bspw. im Rahmen von EU-Förder- und Finanzierungsprogrammen, über Liefer- und Wertschöpfungsketten oder über Bankdarlehen.
Mit dem ersten Omnibus-Entlastungspaket der EU sind zentrale ZDH-Forderungen erfüllt worden. Zukünftig können KMU sich bei Datenanfragen durch berichtspflichtige Geschäftspartner auf den freiwilligen KMU-Standard VSME berufen.
Zudem sind Betriebe erst ab 1.000 Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Umsatz berichtspflichtig. Ursprünglich war ein Grenzwert von 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Umsatz vorgesehen.
Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Umsetzung im Handwerk.
Bankenregulierung
Eine Grundvoraussetzung für die Gründung, Führung, Weiterentwicklung und Übernahme eines jeden Handwerksunternehmens ist ein guter Zugang zu Finanzierung. Hier setzen deutsche Handwerksbetriebe bei externer Finanzierung vor allem auf Hausbankkredite durch vor allem regional verwurzelte Banken und Sparkassen. Diese Finanzierungsquelle gilt es zu schützen und zu fördern, um die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zu unterstützen und wichtige Investitionen zu ermöglichen.
Hierzu bedarf es einer verhältnismäßigen Regulierung, die kleinen, risikoarmen Banken den nötigen Freiraum lässt, um ihre wichtige wirtschaftspolitische Rolle zu erfüllen. Eine Finanztransaktionssteuer ist abzulehnen, da hier eine relativ geringe stabilisierende Wirkung hohem bürokratischem Aufwand und einer potenziellen Verteuerung der Unternehmensfinanzierung gegenübersteht.
Mit der Spar- und Investitionsunion plant die EU unter anderem die Bankenunion sowie Kapitalmarktunion voranzubringen und grenzüberschreitende Investitionen zu vereinfachen.
Das Ziel der Bankenunion ist die Stabilität des europäischen Finanzmarkts und der Schutz von Bankeinlagen. Dieses Ziel lässt sich mittels gezielter Risikoreduzierung und nationalen Einlagensicherungssystemen erreichen. Eine europäische Einlagensicherung (EDIS) ist deshalb nicht notwendig und aufgrund der weiterhin signifikanten Unterschiede zwischen den nationalen Bankensystemen auch momentan nicht darstellbar. Eine Vergemeinschaftung hätte zur Folge, dass deutsche Kreditinstitute die deutlich höheren Risiken anderer europäischer Banken mittragen müssten.
Im Rahmen aktueller Vereinfachungsbestrebungen plant die Europäische Kommission auch ein Maßnahmenpaket zur Finanzregulierung. Dieses soll bürokratische Lasten verringern und somit private Investitionen erhöhen. Insbesondere kleine Finanzinstitute sollen hiervon profitieren.
Wir setzen uns ein für
- eine verhältnismäßige Regulierung von kleinen, nicht-komplexen Banken (SNCI),
- mildere regulatorische Anforderungen für SNCI sind ein Anfang, für wirkliche Entlastung und risikoangemessene Regulierung sollte allerdings, wie von BaFin und Bundesbank vorgeschlagen, ein Kleinbankenregime geschaffen werden, das kleine Banken nachhaltig entlasten würde, sodass diese wieder mehr Zeit und Ressourcen für die Kreditvergabe anstatt der Erfüllung bürokratischer Anforderungen nutzen können,
- keine Vergemeinschaftung der nationalen Einlagensicherungssysteme.
Weitere Informationen zur Finanzierung von Handwerksbetrieben.
ZDH-Stellungnahme: Vereinfachung Finanzregulierung
EU-Förderprogramme & Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR)
Viele der EU-Förder- und Finanzierungsprogramme unterstützen auch deutsche Handwerksunternehmen. So werden Forschung und Innovation im Handwerk unter anderem durch Horizont Europa, Digitales Europa, LIFE, und InvestEU gefördert. Erasmus+ unterstützt Aus- und Weiterbildungsaufenthalte im europäischen Ausland, während EFRE und ESF die Rahmenbedingungen für KMU vor Ort verbessern. Die EU-Förderprogramme leisten einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU, welche in Deutschland und Europa ca. 60% aller Arbeitsplätze stellen, sowie zur Stabilisierung der europäischen Wirtschaft. Deshalb ist es wichtig, die Programme mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten und eine angemessene Menge davon speziell für KMU zu reservieren.
Der nächste mehrjährige Finanzrahmen (MFR) wird von 2028 bis 2034 laufen und in diesem Zeitraum vorgeben, wie viel Geld die EU wofür ausgeben kann. Nach Vorlage des Kommissionsvorschlags im Juli 2025 haben auch in Rat und Parlament die Diskussionen begonnen.
Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion
Fiskalunion
Als Exportnation geht es Deutschland wirtschaftlich gut, wenn es den anderen EU-Staaten gut geht. Stabilitätserfordernisse dürfen jedoch nicht als Begründung missbraucht werden, um Mechanismen (bspw. Transfer- oder Haftungsunion) einzuführen, die eine unverantwortliche, kurzatmige Politik einzelner Mitgliedstaaten belohnen und notwendige Strukturreformen verzögern. Jegliche zukünftige Stabilisierungsinstrumente müssen nicht nur durchdacht konzipiert, sondern dann auch stringent regelbasiert angewandt werden, um Krisen vorzubeugen, Fehlanreize und Missbrauch zu vermeiden sowie Wirtschaft und Steuerzahler zu schützen. Unabhängig davon darf das Aufbauen nationaler Haushaltspuffer auf keinen Fall vernachlässigt werden, denn nationale Fiskalpolitik und automatische Stabilisatoren bilden weiterhin die erste Verteidigungslinie zur Abfederung volkswirtschaftlicher Schocks.
Wir setzen uns ein für
- den Erhalt der Untrennbarkeit von Risiko und Haftung
- nationale Eigenverantwortung in der Vorsorge für zukünftige Wirtschaftskrisen
- eine widerstandsfähige Wirtschafts- und Währungsunion durch Strukturreformen und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Weitere Informationen zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU).
Europäisches Semester
Eine gewisse Koordinierung von Wirtschafts- und Fiskalpolitik ist in einer Währungsunion mit einem stark integrierten Binnenmarkt ökonomisch und ordnungspolitisch sinnvoll. Das Europäische Semester bildet das Rahmenwerk für diesen Koordinierungsprozess. Hierbei geht es vor allem darum, positive volkswirtschaftliche Synergieeffekte zu nutzen und negative grenzüberschreitende Auswirkungen von nationalen politischen Entscheidungen zu vermeiden. Ein übermäßiger Eingriff in die nationale Politik der Mitgliedstaaten ist jedoch unbedingt zu vermeiden. Um die Umsetzung der Länderspezifischen Empfehlungen zu stärken, wären positive Anreize zielführender als finanzielle Sanktionierungsmechanismen.
Wir setzen uns ein für
- eine Ausrichtung des Europäischen Semesters am Subsidiaritätsprinzip, mit Länderspezifischen Empfehlungen, die sich auf wirtschaftspolitische Maßnahmen mit hohen grenzübergreifenden Auswirkungen beschränken
- eine klare Trennung zwischen Europäischem Semester und den EU-Strukturmitteln, keine Kopplung der Strukturmittelvergabe an die Umsetzung von Länderspezifischen Empfehlungen
Digitaler Euro
In einem Europa, in dem grenzüberschreitende Zahlungen mittlerweile Alltag sind und viele Personen - vor allem im digitalen Raum - Alternativen zum Bargeld nutzen, bietet ein Digitaler Euro die Chance, als europaweites Zahlungsmittel Transaktionen zu erleichtern, zu beschleunigen und zu vergünstigen. Damit dieses Potenzial auch genutzt werden kann, ist sicherzustellen, dass die Kosten, die ein neues Zahlungsmittel mit sich bringt, nicht durch die Unternehmen getragen werden müssen. Seien es Kosten für die Anpassung der Zahlungsinfrastruktur, aber auch vor allem der Nutzung. Zugleich muss die Entscheidung für oder gegen die Nutzung des Digitalen Euro bei den jeweiligen Unternehmen verbleiben. Ein Digitaler Euro als günstiges und einfaches Zahlungsmittel wird sich auch ohne Zwang durchsetzen.
Wir setzen uns ein für:
- Kleinstmögliche Kosten bei Einführung/Nutzung des Digitalen Euro für Betriebe
- Entscheidungsfreiheit der Betriebe für oder gegen die Nutzung
Stellungnahme zum digitalen Euro
Steuern
Auch im Steuerrecht plant die Europäische Kommission die Vorlage eines Vereinfachungspakets. Dieses soll im Q2 2026 vorgelegt werden.
Damit Handwerksbetrieben Aktivitäten im europäischen Binnenmarkt nicht unnötig durch steuerrechtliche Hindernisse erschwert werden, wären bis zu einem gewissen Grad weitere Harmonisierungen sinnvoll, ohne jedoch zugleich das Subsidiaritätsprinzip zu verletzen.
Notwendige Anpassungen betreffen beispielsweise die Umsatzsteuer, Einkommensteuer oder Lohnsteuer. In Erwartung des Kommissionsvorschlags hat der ZDH bereits eine Stellungnahme mit zentralen Forderungen erarbeitet.
