Kranken-/Pflegeversicherung
Die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge ist für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Handwerk von zentraler Bedeutung, denn die Lohnzusatzkosten sind ein wesentlicher Belastungsfaktor für das personalintensive Handwerk. Im Interesse von Betrieben und Beschäftigten müssen die Personalzusatzkosten dauerhaft bei maximal 40 Prozent begrenzt werden.
Neben der gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung ist die gesetzliche Krankenversicherung ein Sozialversicherungszweig, der Anpassungen erfordert. Daher braucht es ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept, um die notwendigen Reformen zu bewältigen.
Gleichzeitig können speziell die Gesundheitshandwerke aus Augenoptikern, Hörakustikern, Orthopädieschuhtechnikern, Orthopädietechnikern und Zahntechnikern mit ihren Leistungen dazu beitragen, die Kosten des Gesundheitssystems stabil zu halten. Denn durch eine adäquate wohnortnahe Versorgung können grundsätzlich die gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht, gesundheitliche Verschlechterungen verhindert und teure Krankenhausaufenthalte hinausgezögert oder verkürzt werden. Auch pflegerische Versorgungen werden in der Folge unwahrscheinlicher.
Um aber den Betrieben weiterhin die Möglichkeit von Wertschöpfung einzuräumen und die Gesundheitshandwerke bei ihrem gesamtgesellschaftlichen Dienst zu unterstützen, müssen die Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst werden.
