Berufsanerkennung: EU-Kommission veröffentlicht Umsetzungsbericht
Untersucht wird der Zeitraum 2020 bis 2024. Eine legislative Überarbeitung der Richtlinie sieht die EU-Kommission gegenwärtig nicht vor. Der gesetzliche Rahmen funktioniere im Allgemeinen gut und sei wichtig für die Mobilität im EU-Binnenmarkt.
Die EU-Kommission und die national verantwortlichen Behörden müssen Informationen über Ausbildungsentwicklungen weiterhin aktuell halten. Die Mitgliedstaaten müssen zudem mögliche Beschränkungen über das Binnenmarktinformationssystem IMI bereitstellen.
Anerkennungssysteme
Die Verfahren unter dem allgemeinen System der Anerkennung sind laut EU-Kommission bürokratisch umfangreich und kaum digitalisiert. Auch deswegen würden die Verfahren häufig mehr Zeit in Anspruch nehmen, als in der Richtlinie vorgeschrieben. Eine stärkere Digitalisierung kann laut Kommission die Verfahren schneller und sicherer machen. Dafür müssten digitale Abschlüsse jedoch maschinell lesbar und Verfahren voll elektronisch und interoperabel sein. Die Digitalisierung der Verfahren sei unter den Mitgliedstaaten allerdings unterschiedlich weit fortgeschritten.