Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks

Sachverständigenwesen

Die 53 Handwerkskammern bestellen und vereidigen Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern auf der Rechtsgrundlage der jeweiligen SVO, §§ 91 Abs. 1 Nr. 8 HwO und §§ 36 und 36 a GewO.

Derzeit sind rund 6.000 Sachverständige durch die Handwerkskammern öffentlich bestellt und vereidigt. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vermittelt den Gerichten und Behörden das für ihre Entscheidung notwendige Fachwissen. 

Bei Privatgutachten wird ein Sachverständiger zur Begutachtung eventueller Mängel oder Schäden aus handwerklichen Werkleistungen oder zur Prüfung einer Handwerkerrechnung herangezogen, um ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden und um zu einer für alle Beteiligten annehmbaren Regelung zu kommen.  Wenn Sie die Hilfe eines Sachverständigen benötigen, können Sie über die bundeseinheitliche Sachverständigen-Datenbank des Handwerks einen Sachverständigen in Ihrer Nähe finden.

Sachverständige suchen

Direkt zur Datenbank unter:

www.svd-handwerk.de

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