Corona-Hilfen der KfW

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Die Antragsfrist wurde bis 30.04.2022 verlängert und die Kreditobergrenzen wurden erhöht.
Das KfW-Sonderprogramm sowie der KfW-Schnellkredit stehen Unternehmen zur Verfügung, die nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.
KfW-Schnellkredit 2020
Beim KfW-Schnellkredit übernimmt die KfW 100 % des Kreditausfallrisikos der Hausbank. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer das Darlehen ohne Risikoprüfung erhält und auch keine Sicherheiten stellen muss.
Seit 09.11.2020 kann jedes Unternehmen einen Antrag stellen, unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Die Mitarbeiterzahl kommt lediglich bei der absoluten Darlehenshöhe zum Tragen. Auch das Kumulierungsverbot mit den coronabedingten Hilfsmaßnahmen der Bürgschaftsbanken wurde zu diesem Termin aufgehoben und zusätzlich die Möglichkeit eingeführt, auch Teiltilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung vornehmen zu können.
Das Wichtigste:
Förderkredit für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel)
Für alle Unternehmen, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
100 % Risikoübernahme durch die KfW
KfW verlangt von der Hausbank keine Risikoprüfung
Maximaler Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe
Maximal 675.000 Euro pro Unternehmensgruppe bis einschließlich 10 Beschäftigte beim antragstellenden Unternehmen. Der maximale Kreditbetrag wird ab 01.01.2022 auf 850.000 Euro erhöht.
Maximal 1.125.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen. Der maximale Kreditbetrag wird ab 01.01.2022 auf 1.500.000 Euro erhöht.
Maximal 1.800.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen. Der maximale Kreditbetrag wird ab 01.01.2022 auf 2.300.000 Euro erhöht
Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
Voraussetzung: Sie haben im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt (bzw. seit Sie am Markt aktiv sind, falls der Zeitraum kürzer ist)
Weitere Details finden Sie hier.
KfW-Sonderprogramm
Unter das KfW-Sonderprogramm fallen Darlehen, die zwar bereits vor der Corona-Pandemie seitens der KfW angeboten, deren Konditionen aber aus Unternehmersicht im Rahmen der Pandemie verbessert wurden.
Unter das KfW-Sonderprogramm fallen insbesondere
- der KfW-Unternehmerkredit (für Betriebe, die länger als 5 Jahre am Markt sind) sowie
- der Gründerkredit Universell (für Betriebe bis zu 5 Jahre nach Gründung).
Weitere Informationen erhalten Sie hier.