Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
21.09.2020

Infos zur Kfz-Steuer: Leichte Nutzfahrzeuge sind wieder Lkw

Seit Inkrafttreten des Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (7. KraftStÄndG) am 23.10.2020 werden leichte Nutzfahrzeuge wieder wie Lkw besteuert. Betroffene Handwerksbetriebe erhalten rückwirkend geänderte Kfz-Steuerbescheide.
young electrician artisan taking tools out of professional truck van

Werkstattwagen werden wieder wie Lkw besteuert.

Der Bundestag hat am 17.9.2020 das Siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (7. KraftStÄndG) verabschiedet. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dem Bundesrat steht das Recht zu, einen Einspruch einzulegen. Dem Vernehmen nach ist hiermit jedoch nicht zu rechnen. Mit dem 7. KraftStÄndG wird u. a. die Sonderregelung des § 18 Abs. 12 KraftStG abgeschafft, mit der leichte Nutzfahrzeuge – abweichend von der Einstufung durch die Kfz-Zulassungsbehörden als Lkw – unter bestimmten Voraussetzungen für die Kfz-Steuer als Pkw eingestuft und somit höher besteuert wurden.

Die Regelung des § 18 Abs. 12 KraftStG war seit Dezember 2018 durch die Zollbehörden flächendeckend kontrolliert worden. In der Folge bekamen viele Handwerksbetriebe für ihre leichten Nutzfahrzeuge geänderte Kfz-Steuerbescheide mit einer deutlich höheren Kfz-Steuer, obwohl sie die Voraussetzungen des § 18 Abs. 12 KraftStG nicht erfüllten und mussten sich dagegen in einem umständlichen Rechtsbehelfsverfahren zur Wehr setzen.

Der ZDH hat sich nachdrücklich dafür eingesetzt (s. ZDH-Positionspapier), dass die Regelung des § 18 Abs. 12 KraftStG gestrichen wird, da sie in der Umsetzung fehleranfällig war und sowohl für die Betriebe als auch für die Verwaltung zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führte. Ab dem Inkrafttreten des Gesetzes gilt für die Kfz-Besteuerung leichter Nutzfahrzeuge wieder die Einstufung durch die Zulassungsbehörden als Lkw.
 

Weiteres Verfahren:


Alle Halter von leichten Nutzfahrzeugen, die aufgrund des § 18 Abs. 12 KraftStG geänderte Kfz-Steuerbescheide erhalten haben, werden automatisch wieder als Lkw besteuert. Sobald eine entsprechende Software zur Verfügung steht (voraussichtlich im Januar 2021), wird die Zollverwaltung damit beginnen, geänderte Kfz-Steuerbescheide zu versenden. Die Änderung gilt rückwirkend auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des 7. KraftStÄndG. Einsprüche gegen die bisherigen Kfz-Steuerbescheide sind nicht erforderlich.

Simone Schlewitz

ZDH-Positionspapier zum Download

  • Kraftfahrzeugsteuer: Belastung von Handwerksbetrieben durch steuerliche Einstufung von Lastkraftwagenals Pkw beenden – Bürokratie abbauen

Schlagworte