Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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02.06.2021

Beantragung Coronahilfe – bundeseinheitliche Steuernummern

Das BMF, BMWi und BMI haben einen Konverter für die Berechnung der bundeseinheitlichen Steuernummer zur Beantragung von Coronahilfen veröffentlicht.
Frau füllt Steuererklärungsformulare aus.

Hintergrund

Für die Anträge für die Gewährung von Coronahilfen (November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfen und Neustarthilfe) ist die Eingabe der Steuernummer im vereinheitlichten Format erforderlich.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium des Innern (BMI), für Bau und Heimat stellen auf der gemeinsamen Internetseite einen Umrechner zur Verfügung, mit dem aus der landesspezifischen Steuernummer die bundeseinheitliche 13‑stellige ELSTER-Steuernummer berechnet wird.

Zu beachten ist, dass nur Ziffern und keine Leerzeichen oder Sonderzeichen enthalten sind. Das bedeutet, dass insbesondere die üblichen Schrägstriche bei der Steuernummer entfernt werden müssen. 11‑ oder 12‑stellige Steuernummer sind in das 13‑stellige bundeseinheitliche Format umzuwandeln.

Hinweis

Die bundeseinheitliche Steuernummer ist nicht zu verwechseln mit der Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung (Identifikationsnummer), die als zusätzliches Ordnungsmerkmal für 56 Register des Bundes und der Länder verwendet werden soll.