EnergieStG/StromStG - Neue Fördermaßnahmen für Unternehmen
Hintergrund:
Da in der Wirtschaft erhebliche Energieeffizienz-Potentiale ungenutzt bleiben, soll es mit Hilfe des Förderprogramms "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft - Zuschuss und Kredit" in den nächsten Jahren zu einer zusätzlichen Steigerung der Energieeffizienz kommen. Das neue Programm wird vom BAFA und der KfW gemeinsam umgesetzt und basiert auf der gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelten Förderstrategie "Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien". Es ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien, zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung, zur Förderung klimaschonender Produktionsprozesse sowie zur Förderung von Energiemanagementsystemen.
Die Förderung richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke und Energiedienstleister. Diese kann wahlweise als direkten Zuschuss beim BAFA oder als Teilschulderlass (zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss) bei der KfW beantragt werden.
Der Gegenstand der Förderung besteht aus vier Modulen, wobei das Modul 3 "Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware" im Hinblick auf die Anforderungen der SpaEfV interessant ist. Gefördert werden:
- Der Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energieströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem, oder für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) in ein alternatives System nach der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV ) und
- der Erwerb und die Installation von Energiemanagement-Softwarelösungen sowie die Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der Software.
Zu den förderfähigen Nebenkosten zählen auch die Verkabelung der geförderten Technologien und die Erstellung eines Messkonzepts durch einen externen Dritten.
Für eine Förderung muss das antragstellende Unternehmen über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS verfügen oder sich im Zertifizierungsprozess befinden. Ist der Antragsteller ein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU (siehe Anlage 2 zur AGVO), genügt auch der Nachweis eines alternativen Systems nach SpaEfV Anlage 2.
Die Förderung erfolgt gemäß den technischen Mindestanforderungen im Merkblatt "Mess-, Steuer- und Regelungstechnik".
Der Investitionszuschuss beträgt für die Maßnahmen aus Modul 3
30 % der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen Investitionsmehrkosten (Artikel 38 AGVO)
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlichen einen Bonus in Höhe von 10 %.
Hinweis:
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der BAFA und auch bei der KfW.
Daniela Jope