Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
20.12.2021

Steuerpolitischer Aufbruch zum Jahreswechsel

Steuerpolitischer Aufbruch zum Jahreswechsel und verfassungsrechtlicher Schiffbruch?
Bundestagskuppel

Kurz vor dem Jahreswechsel haben die Ampel-Ampelparteien ihren Koalitionsvertrag vorgelegt und darin auch steuerpolitische Ambitionen anklingen lassen. So ist etwa die Einführung einer „Superabschreibung“ als Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter vorgesehen, die den Steuerpflichtigen in den Jahren 2022 und 2023 ermöglicht, einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in besonderer Weise diesen Zwecken dienen, vom steuerlichen Gewinn abzuziehen. Gleichzeitig soll die erweiterteVerlustverrechnungbis Ende 2023 verlängert und der „Verlustrücktrag“ auf die unmittelbar vorangegangenen zwei Veranlagungszeiträume ausgeweitet werden. Auch die vom Handwerk lange geforderte Verbesserung der Abschreibungsbedingungen findet sich in Form einer Anhebung der linearen AfA für den Neubau von Wohnungen von zwei auf drei Prozent darin wieder.

Was zunächst gut klingt und vom Handwerk sehr begrüßt werden würde, ist aber noch nicht in trockenen Tüchern. Denn darüber, wie diese Vorhaben finanziert werden sollen, haben sich die Ampelkoalitionäre bislang ausgeschwiegen. Denn gegen den vom Bundeskabinett am 13. Dezember 2021 beschlossenen zweiten Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2021 in Höhe von 60 Milliarden Euro regt sich bereits erheblicher Widerstand. Während Finanzminister Lindner erklärte, dass diese Zukunftsinvestitionen ein Booster für die Volkswirtschaft seien, wittert die Union den Verfassungsbruch und hat bereits angekündigt eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, um den Kabinettsbeschluss rechtlich überprüfen zu lassen.

Wie diese Entscheidung in Karlsruhe aber auch ausgehen mag, auch im nächsten Jahr warten viele steuerpolitische Herausforderungen auf uns, denen wir uns mit Ihnen gemeinsam gern stellen werden.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihren Familien eine schöne Weihnachtszeit und ein glückliches, gesundes Neues Jahr!

Ihre ZDH-Steuerabteilung

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