Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
11.04.2022

Energiepreispauschale: Für die Arbeitgeber stellen sich Fragen

In einer Nachtsitzung hat sich der Koalitionsausschuss am 23. März auf ein Maßnahmepaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten geeinigt.
Nahaufnahme eines Gaszählers

In einer Nachtsitzung hat sich der Koalitionsausschuss am 23. März auf ein Maßnahmepaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten geeinigt. Darin enthalten ist auch eine Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1 bis 5), die als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden soll. Selbständige sollen einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung erhalten.

Die Idee, Bürger wegen der deutlich gestiegenen Energiepreise zu entlasten, ist richtig. Dass dieser Zuschuss der progressiven Einkommensteuer unterliegen soll, ist verteilungspolitsch durchaus nachvollziehbar; Geringverdiener profitieren über eine geringe Besteuerung mehr als die Bezieher höherer Einkommen.

Was sich zunächst nach einer einfach umzusetzenden Maßnahme anhört, könnte sich bei genauerer Betrachtung gerade für die Arbeitgeber als aufwendige und teure „Hand- und Spanndienste“ für den Staat herausstellen.

Bisher sind die Details ungeklärt. Daher fragen sich viele Unternehmer zu Recht, wie sie die Pauschale, die sie an ihre Arbeitnehmer auszahlen sollen, vom Staat erstattet bekommen – und vor allem wann? Denn eins ist klar: Keinesfalls darf es dazu kommen, dass die Arbeitgeber den Betrag vorfinanzieren müssen – zu angespannt ist bei vielen die Liquidität schon jetzt durch die wirtschaftlichen Folgen von Corona und des Krieges in der Ukraine. Wichtig ist neben den zuvor genannten Kernforderungen eine bürokratiearme und rechtssichere Umsetzung, damit es in Gänze zu einer Entlastung bei allen Betroffenen kommt. Und ebenfalls ganz wichtig: Der Zuschuss darf keinesfalls der Sozialversicherung unterliegen. Denn sonst würden zusätzlich die Arbeitgeberanteile hierauf fällig, was die Betriebe zusätzlich belasten würde.

Der ZDH hat gegenüber den Entscheidungsträgern in Verwaltung und Politik zahlreiche klärungsbedürftige Fragen adressiert und konstruktive Lösungsvorschläge unterbreitet. Wir werden daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren unser Augenmerk darauflegen, dass im Ergebnis das begrüßenswerte Ziel des Gesetzgebers auch tatsächlich in der Breite erreicht wird.

Bei aller Solidarität, die in diesen Zeiten notwendiger denn je ist: Stabile Betriebe sichern Arbeitsplätze und sind ein wesentlicher Baustein, dass Deutschland in diesen außergewöhnlichen Zeiten seine Stärke nicht verliert.

Ihr ZDH-Team

Schlagworte