Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
21.04.2021

Die Bundesregierung greift Vorschläge zum Bürokratieabbau auf

Das Bundeskabinett hat am 13. April 2021 nunmehr 22 Maßnahmen beschlossen, mit denen der Bürokratieabbau weiter vorangetrieben werden soll.
Aktenarchiv mit Hängeordnern. Hinter dem Regal ist ein Mann zu sehen, der Büroarbeit leistet.

Das Bundeskabinett hat am 13. April 2021 nunmehr 22 Maßnahmen beschlossen, mit denen der Bürokratieabbau weiter vorangetrieben werden soll. Diese sind Ergebnisse der bereits im September 2020 eingesetzten Koalitionsarbeitsgruppe. Die Maßnahmen sollten ursprünglich als Grundlage für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz dienen.
Im Bereich des Steuerrechts zählen hierzu

  • eine schnelle Erteilung von verbindlichen Auskünften
  • die Stärkung der zeitnahen Betriebsprüfung,
  • eine Angleichung der Berechnungsmethoden für Kleinunternehmer-Umsatzschwellen nach AO und UStG,
  • Vereinfachungen durch Modernisierung der Steuer‑IT (Elektronische Übermittlung von ESt4B‑Mitteilungen),
  • eine erleichterte Abfrage inländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mit qualifizierter Bestätigung durch das BZSt und
  • eine Feststellung der umsatzsteuerlichen Organschaft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nur auf Antrag des Unternehmens.

Es ist im Grundsatz ein gutes Signal, dass die beschlossenen Maßnahmen die vom Handwerk gemachten Vorschläge zum Bürokratieabbau aufgreifen und damit endlich Entlastungspotenziale genutzt werden sollen. Bedauerlicherweise handelt es sich hierbei weit überwiegend lediglich um politische Zielsetzungen und nur selten um die Formulierung konkreter gesetzlicher Änderungen.

Angesichts der sich verschärfenden wirtschaftlichen Situation vieler Handwerksbetriebe und des mehr denn je drängenden Bedürfnisses nach spürbaren Entlastungen sollte die Bundesregierung zumindest die bereits konkret ausgearbeiteten Vorschläge in die laufenden Gesetzgebungsverfahren aufnehmen. Erfreulicherweise soll die Angleichung der Berechnungsmethoden für die Kleinunternehmer-Umsatzschwellen nach Abgabenordnung und Umsatzsteuergesetz im Rahmen des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz zeitnah erfolgen.

Es ist somit noch nicht zu spät, den Handwerksbetrieben vor der anstehenden Bundestagswahl ein deutliches Signal mitzugeben, dass sich die Regierung anstrengt, um einen schlanken und modernen Rechtsrahmen zu schaffen, der die notwendigen Entlastungen für die Zukunft schafft.

Das Handwerk wird die künftige Bundesregierung an diesen Beschluss erinnern und bietet auch weiterhin seine tatkräftige Unterstützung an.


Ihr ZDH-Steuerteam

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