Elektronische Nachreichung von Belegen zur Steuererklärung über „
Hintergrund: Die Digitalisierung der Finanzverwaltung wird insbesondere seit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens verstärkt vorangetrieben. Das Digitalisierungsprojekt zum NACHreichen DIGitaler AnLagen (NACHDIGAL) hat das Ziel, das datenschutzsichere Nachreichen von digitalen Anlagen (zur Steuererklärung) technisch zu ermöglichen. Ergänzend ist mit dem Projekt der datenschutzsichere Versand von sonstigen Nachrichten nebst Anhängen an die Finanzverwaltung angegangen worden. Dies ist ein wichtiger Schritt zur medienbruchfreien Kommunikation zwischen Bürger und Finanzverwaltung. In einigen wenigen Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern und Hessen) war die Nachreichung von Belegen schon seit Mitte des Jahres über „Mein ELSTER“ möglich.
Die Übermittlung von Anhängen ist über „Mein ELSTER“ neuerdings mit einem gesonderten Formular - Belegnachreichung zur Steuererklärung -für die nachstehenden Steuererklärungen nach Aufforderung der Finanzämter in sämtlichen Bundesländern möglich:
- Einkommensteuerklärung,
- Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte,
- Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte,
- Gewerbesteuererklärung,
- Körperschaftsteuererklärung,
- Umsatzsteuerjahreserklärung,
- E-Bilanz und
- Einnahmenüberschussrechnung.
Die Belege können ausschließlich im PDF-Format übermittelt werden. Zunächst ist die Übermittlung von bis zu 20 Anhängen mit jeweils bis zu 100 Seiten möglich. Es können auch Belege für vergangene Veranlagungszeiträume (ab Veranlagungsjahr 2016) übermittelt werden.
Hinweis: Die Übermittlung der Belege ist bereits seit dem 18. November 2020 für Softwareanbieter über die sog. ERiC-Schnittstelle freigeschaltet worden.
Daniela Jop