Bitkom: Aktualisierte „10 Merksätze für elektronische Rechnungen"

Foto: bitkom/Stoerer
Der Bitkom e. V. hat den aktualisierten Leitfaden „10 Merksätze für elektronische Rechnungen“ veröffentlicht.
Hintergrund
Die Digitalisierung von Prozessen im Bereich des Steuer- und Rechnungswesens ist von zunehmender Bedeutung für die Betriebe. Dabei ist die elektronische Rechnungstellung ein wichtiger Baustein. In der nationalen und EU‑Gesetzgebung, in der politischen Diskussion und auch in der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung ist die Digitalisierung von Prozessen ein anwachsender Trend. So geht der Weg der Rechnungstellung weg vom Papier und einer Rechnung als pdf‑Datei hin zu einer elektronischen Rechnung.
Die vom Bitkom e. V. zusammengestellten Merksätze sollen einen kurzen Einblick in die Compliance-Anforderungen im Kontext der elektronischen Rechnung und den angrenzenden Geschäftsprozessen geben. Dabei wurde die Neufassung der GoBD vom 28. November 2019, in denen gerade die innovativen Prozesse, wie etwa das „Mobile Scannen“ sowie Vereinfachungen in Bezug auf das „Ersetzende Konvertieren“ geregelt sind, mitberücksichtigt. In der vorliegenden Version wurden ebenfalls Änderungen aus dem Jahressteuergesetz 2020 eingepflegt, die aus der Anpassung des § 146 Abs. 2a Satz 1 AO resultieren.
Quelle: Bitkom e. V.
Der Leitfaden ist kostenlos im Internet auf der Seite der Bitkom abrufbar.