AO – Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 27. Januar 2021 die Kriterien für die Entscheidung der Finanzverwaltung über einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan aktualisiert.

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Hintergrund:
Bevor ein Schuldner einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen kann, muss er versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung herbei zu führen (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
Das Bundesministerium der Finanzen aktualisiert mit dem o. g. Schreiben (Az. IV A 3 -S 0550/20/10008 :001) die Kriterien für die Entscheidung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Der koordinierte Ländererlass erläutert die nachfolgenden Punkte:
- Anwendungsbereich
- Verfahren (Zustimmung/Ablehnung)
- Sachverhaltsermittlung
- Planinhalt und
- Entscheidung (Erlassbedürftigkeit/Erlasswürdigkeit)
Das Schreiben steht auf der Internetseite des BMF zum Download bereit.
Daniela Jope