Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Stundung der Sozialbeiträge
Informationen des GKV-Spitzenverbandes zur Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Stundung der Sozialbeiträge.
Der GKV-Spitzenverband informiert über die Möglichkeit der Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Stundung der Sozialbeiträge durch die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffenen Arbeitgeber.