Beschlüsse des Bundestages zur Pflegereform
Der Bundestag hat im Juni 2021 eine Pflegereform beschlossen.
Eckpunkte daraus sind:
- Ein Tarifzwang für Leistungsanbieter in der Pflege ab September 2022.
- Eine prozentuale Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile von Pflegebedürftigen in der vollstationären Pflege.
- Zur Gegenfinanzierung Anhebung des Beitragszuschlags für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkt auf 0,35 Prozent und Einführung eines jährlichen Bundeszuschusses zur Pflegeversicherung von 1 Mrd. Euro ab 2022.
Weiterhin wurde ein ergänzender Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2022 beschlossen.
Bewertung des ZDH
Ein wesentlicher Belastungsfaktor für das personalintensive Handwerk sind die Lohnzusatzkosten. Bis 2040 droht ein Beitragsanstieg in den Sozialversicherungen auf 50 Prozent. Daher müssen die Beiträge zu den Sozialversicherungen auch über 2021 hinaus dauerhaft auf unter 40 Prozent begrenzt und Betriebe mit ihren Beschäftigten stärker entlastet werden.
Vor diesem Hintergrund sind auch in der Pflegeversicherung angesichts der aktuellen Kostensteigerungen sowie der Alterung der Bevölkerung nachhaltige Strukturen notwendig, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer im lohnintensiven Handwerk zu entlasten. Aus Arbeitgebersicht sind die nun vorgesehenen Leistungsausweitungen in der Pflegeversicherung sowie ihre Gegenfinanzierung durch einen höheren Pflegebeitrag für Kinderlose und durch Steuermittel nicht der richtige Weg. Sinnvoll wäre vielmehr etwa die Einführung einer ergänzenden obligatorischen privaten Pflegevorsorge mit staatlicher Förderung der Arbeitnehmer.