Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
24.10.2023

Neues SV-Meldeportal

Handwerksbetriebe, die bisher über das Portal sv.net ihre Meldungen zur Sozialversicherung übermittelt haben, müssen sich bis spätestens 29. Februar 2024 auf dem neuen SV-Meldeportal anmelden.
Mann am Laptop

Seit 2001 können Arbeitgeber das von den Krankenkassen zur Verfügung gestellte Portal SV.net nutzen, um ihre Meldungen zur Sozialversicherung auf dem elektronischen Weg verschlüsselt zu übermitteln. Circa 550.000 Arbeitgeber nutzen das SV.net und müssen sich nun umorientieren. 

Denn vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an den Datenaustausch musste das digitale Verfahren zur Meldung an die Sozialversicherung grundlegend angepasst werden. Entsprechend wird das neue "SV-Meldeportal", das bereits seit 4. Oktober freigeschaltet ist, ab 29. Februar 2024 sv.net komplett ersetzen. Bis zu diesem Termin müssen sich alle aktiven Nutzer auf dem neuen Portal angemeldet haben.

Zur Registrierung

Weiterführende Informationen

  • Flyer zum neuen SV-Meldeportal
    Stand: 31.08.2023

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