Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
20.03.2020

Stundung der Unfallversicherungsbeiträge

Damit Handwerksbetriebe infolge der Corona-Krise nicht zu starke Liquiditätseinbußen erleiden, sind schnelle Hilfen notwendig. Eine erleichterte Stundung von Unfallversicherungsbeiträgen ist bei vielen Berufsgenossenschaften möglich.
Männliche Hand hält mehrere Bauklötze davon ab, hintereinander umzufallen.

Damit die Handwerksbetriebe infolge der Corona-Krise nicht zu starke Liquiditätseinbußen erleiden, sind schnelle und unbürokratische Hilfen notwendig. Vor diesem Hintergrund hat etwa die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) angekündigt, die Stundung und Ratenzahlung von Unfallversicherungsbeiträgen für die Betriebe der Bauwirtschaft zu erleichtern, die durch das Coronavirus außergewöhnlich belastet sind.  

Der ZDH hat sich gegenüber der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dafür eingesetzt, dass auch andere Berufsgenossenschaften nach dem Vorbild der BG Bau eine Stundung der Beiträge für die Betriebe erleichtern, die durch das Coronavirus finanziell besonders belastet sind. Die DGUV unterstützt uns hierbei und hat bereits entsprechende positive Rückmeldungen von weiteren Berufsgenossenschaften erhalten. 

Wir empfehlen daher, den vom Coronavirus finanziell besonders belasteten Betrieben bei Bedarf eine entsprechende Stundung der Beiträge bei ihrer Berufsgenossenschaft zu beantragen.

Zum Herunterladen

  • Stundung der Unfallversicherungsbeiträge
  • BG Bau zur Stundung von Beiträgen

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