Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
14.09.2021

Geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht

Die neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung ist im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.
Zwei Handwerker in Blaumännern mit Gehör- und Mundschutz überprüfen konzentriert eine elektronische Anzeige.

Mit Wirkung zum 10. September 2021 ist die Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und angepasst worden.  

Mit den Anpassungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung gelten die grundlegenden Arbeitsschutzregeln für die Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis einschließlich 24. November 2021 fort. Die Änderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (SARS-CoV-2-ArbSchVO) sind im Bundesanzeiger (BAnz AT 09.09.2021 V 1) veröffentlicht worden. 

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