Antragstellung
Vor Abschluss des Beratungsvertrages und vor Beginn der Beratung muss der Antrag auf Förderung einer Unternehmensberatung online gestellt werden.
Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Foto: BMWK, ESF, EU
Jungunternehmen (bis zwei Jahre nach Gründung) und Unternehmen in Schwierigkeiten:
- müssen vor Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen,
- zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Informationsgespräch nicht länger als drei Monate zurückliegen.
Den Regionalpartner im Handwerk in Ihrer Region finden (Download)
Regionalpartner anderer Wirtschaftsbereiche (Download)
Regionalpartner nach Postleitzahl (Download)
Antragstellung:
- Vor Vertragsabschluss und vor Beginn der Beratung muss ein Förderantrag online bei einer Leitstelle gestellt werden.
- Erst nach Erhalt der unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung (Informationsschreiben) kann mit der Beratung begonnen werden. Andernfalls kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt bereits der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.
Hinweise zur Auswahl der Wirtschaftszweigklassifikation (Download)
Direkt zur Antragstellung.
Spätestens 6 Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss die Beratung abgeschlossen sein und der Verwendungsnachweis vollständig eingereicht werden.