Unternehmensbesteuerung: Kommission legt BEFIT-Vorschlag vor
Bei BEFIT handelt es sich um ein neues, einheitliches Regelwerk für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen. Für Unternehmensgruppe mit einem Gesamtertrag von mindestens 750 Mio. Euro wird die Anwendung von BEFIT verpflichtend sein.
Da BEFIT nur für Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Mio. Euro bindend ist und gerade für kleine Unternehmen mit der Notwendigkeit, sich an ein neues europäisches System zu gewöhnen, nicht unbedingt attraktiv ist, wird auch eine Erleichterung für KMU im Steuerbereich vorgeschlagen.
Dem Entwurf zufolge können KMU, die Betriebsstätten in mehreren Ländern haben, künftig ihre Interaktion mit Steuerbehörden auf die Behörden in ihrem Hauptsitzland beschränken. Die Steuerverwaltung würde dann die jeweiligen Steuerraten der Länder, in denen sich Betriebsstätten befinden, anwenden und die Steuererträge den betreffenden Staaten weiterleiten.
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