Umweltausschuss stimmt für Berichtsentwurf zum Verpackungsrecht
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat am 24. Oktober seinen Bericht für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle angenommen (56 dafür, 23 dagegen and 5 Enthaltungen).
Dabei wurden zahlreiche Änderungen und Anpassungen vorgeschlagen und verabschiedet. Hier die handwerksrelevanten Änderungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag:
- Berücksichtigung der Abfallhierarchie: Die Verordnung soll in Übereinstimmung mit Artikel 4 der Abfallrahmenrichtlinie anzuwenden sein. Das bedeutet, dass immer die umweltfreundlichste Lösung zu wählen ist. Dies kann in bestimmten Fällen auch den Vorrang einer Einwegverpackung vor einer Wiederverwendung bedeuten und gewährt somit die notwendige Flexibilität. KMU dürfen jedoch nicht in unverhältnismäßige Nachweispflichten geraten.
- EU-weit einheitliche Kennzeichnungspflichten: Die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, zusätzlich zu den in Artikel 11 festgelegten Kennzeichnungsvorschriften weitere vorzusehen, soll gestrichen werden. Das Ziel der Verordnung, einheitliche Bedingungen im Binnenmarkt zu schaffen, wird hierdurch gestärkt
- Verbot von PFAS und Bisphenol A: Ein Verbot des Inverkehrbringens für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, die absichtlich per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) und Bisphenol A enthalten, soll 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung eingeführt werden. Gegen dieses Vorgreifen der chemikalienrechtlichen REACH-Gesetzgebung hatte sich der ZDH ausgesprochen.
Die Abstimmung im Plenum ist derzeit für den 21. November vorgesehen. Der Rat der Europäischen Union hat sich noch nicht positioniert.
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