Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
13.10.2022

Ukraine: Beihilferahmen für Unternehmen soll angepasst werden

Am 10. Oktober hat die EU-Kommission zusätzliche Informationen zum Entwurf zur Anpassung des Befristeten Krisenrahmens für die Ukraine („TCF“) bekanntgegeben.

Der TCF soll den Mitgliedstaaten helfen, ihre Wirtschaft vor den Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine zu unterstützen.

Konkret sind folgende Anpassungen geplant:

  • Die Verlängerung des TCF bis 31.12.2023 wurde bestätigt.
  • Die Beihilfehöchstgrenzen werden von 500.000 € auf 750.000 € pro Unternehmen angehoben.
  • Für zusätzliche Kosten durch außergewöhnlich starke Erhöhungen der Erdgas- und Strompreise können künftig bis zu 2 Mio. € je Unternehmen pro Jahr gewährt werden.
  • Der Vorschlag sieht zudem spezifische Rentabilitätskriterien vor. Konkret muss das
    EBITDA (Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) eines Unternehmens im Jahr 2021 positiv gewesen und seit Februar 2022 um mindestens 50-60 Prozent gesunken sein.
  • Bezüglich der neuen Kategorie von Beihilfen zur Senkung der Stromnachfrage ist vorgesehen, dass sie nur für Strom gewährt werden können, der im Vergleich zum erwarteten Verbrauch nicht verbraucht wird.

Europa aktuell

Weitere europapolitische Meldungen finden Sie hier:

Europa aktuell

Schlagworte