Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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10.11.2022

Trilogeinigung zur Lastenteilungsverordnung erzielt

Am 9. November haben EU-Kommission, Rat und Europaparlament darüber informiert, dass sie eine Trilogeinigung zur Überarbeitung der Lastenteilungsverordnung erzielt haben.

Die Regelungen der Lastenteilung gelten für Treibhausgasemissionen in Sektoren, die nicht in das EU-Emissionshandelssystem einbezogen sind. Um die Emissionen in diesen Sektoren zu reduzieren, werden verbindliche nationale Ziele und jährliche Emissionszuweisungen für jeden Mitgliedstaat festgelegt, die den Weg zur Reduzierung der Emissionen vorgeben. 

Nach geltendem Recht hat Deutschland ein Emissionsminderungsziel bis 2030 von -38 Prozent im Vergleich zu 2005. Nach der informellen Einigung steigt dieses Minderungsziel auf -50 Prozent. Parallel werden die Flexibilitätsmechanismen insgesamt etwas gelockert. Das heißt, Mitgliedstaaten können einfacher Emissionszuteilungen vorwegnehmen oder sie auf Folgejahre übertragen.  

Halten Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen nicht ein, müssen sie Emissionszuteilungen anderer Staaten ankaufen. Die Bundesregierung hat im Oktober darüber informiert, dass sie wegen Verfehlens der Lastenteilungsziele im Zeitraum 2013–2020 Emissionsrechte in Millionenhöhe von Bulgarien, Tschechien und Ungarn ankauft. 

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