Steueranreize für Eigenkapital: Kommission veröffentlicht DEBRA
Demnach sollen Erhöhungen des Eigenkapitals eines steuerpflichtigen Unternehmens von einem Steuerjahr zum nächsten von der Steuerbemessungsgrundlage abzugsfähig sein. Zusätzlich schlägt die Kommission vor, die Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen (von 100% auf 85%) zu reduzieren.
Mit diesen Maßnahmen möchte die Kommission im Rahmen ihrer laufenden Überarbeitung der Unternehmensbesteuerung in der EU die steuerliche Benachteiligung von Eigenkapital- gegenüber Fremdkapitalfinanzierungen verringern. So soll auch das Risiko einer Überschuldung des privaten Sektors reduziert werden.
Rat und EU-Parlament werden nun anfangen, den Kommissionsvorschlag zu erörtern.
Zum Kommissionsvorschlag zur Schaffung von Steueranreizen für Eigenkapital
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