Recht auf Reparatur: EP-Ausschuss stimmt für Berichtsentwurf
Am 25. Oktober hat der federführende Binnenmarktausschuss des Europaparlaments (IMCO) den Berichtsentwurf zum Richtlinienvorschlag zur Förderung der Reparatur von Waren („Recht auf Reparatur“) angenommen.
Alle Kompromissänderungsanträge wurden angenommen. Die handwerksrelevanten Punkte sind wie folgt zu bewerten:
- Positiv sind v.a. die Kompromisse zur klaren Freiwilligkeit des Europäischen Formulars für Reparaturinformationen (Artikel 4) und zum besseren Zugang zu Informationen sowie Ersatzteilen zu angemessenen Preisen (Artikel 5). Allerdings hat die Maximalforderung des Handwerks zur Streichung des Formulars keine Mehrheit gefunden.
- Beim Kompromissänderungsantrag 3 könnte vor allem die Gewährleistungsfrist von 12 Monaten nach der Reparatur für Handwerksbetriebe problematisch sein. Zudem richten sich die Sanktionen gemäß Art. 11 auch an die Verkäufer und damit auch Handwerksbetriebe.
- Die Anpassungen der Warenverkaufsrichtlinie (Kompromiss 4) halten sich in Grenzen und enthalten auch einige positive Aspekte (z.B. wird der Verkäufer vom Gewährleistungsanspruch befreit, wenn der Anspruch durch den Hersteller erfüllt wird).
- Laut Kompromiss 6 wurde der Anwendungsbereich nicht wie zwischenzeitlich gefordert auf Kfz ausgeweitet. Fahrräder sollen aber im Anwendungsbereich enthalten sein.
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