Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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06.10.2022

Rat nimmt EU-Mindestlohn-Richtlinie an

Am 4. Oktober haben die EU-Mitgliedstaaten im Rat für Wirtschaft und Finanzen (Ecofin) die Mindestlohn-Richtlinie angenommen. Zuvor hatte bereits das EU-Parlament Einigkeit erzielt.

Die Richtlinie legt Verfahren für die Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne fest, fördert Tarifverhandlungen über die Festlegung von Mindestlöhnen und soll den effektiven Zugang zum Mindestlohnschutz für diejenigen Arbeitnehmer verbessern, die gemäß nationalen Rechts Anspruch darauf haben.

  • Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne: Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen werden aufgefordert, einen Verfahrensrahmen für die Festsetzung und Aktualisierung dieser Mindestlöhne nach einer Reihe klarer Kriterien einzurichten. Die Aktualisierung des gesetzlichen Mindestlohns erfolgt grundsätzlich mindestens alle zwei Jahre. Die Richtlinie schreibt kein bestimmtes Mindestlohnniveau vor, das die Mitgliedstaaten erreichen müssen.
  • Förderung von Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung: Ein Ziel der Richtlinie ist es, die Zahl der Arbeitnehmer zu erhöhen, die von Tarifverhandlungen über die Lohnfestsetzung erfasst werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Länder die Fähigkeit der Sozialpartner fördern, Tarifverhandlungen zu führen. Sinkt die Tarifquote unter 80 Prozent, sollen die Mitgliedstaaten Aktionspläne zur Förderung von Tarifverhandlungen aufstellen.
  • Wirksamer Zugang zum Mindestlohnschutz: Die Mitgliedstaaten sollen Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs der Arbeitnehmer zum gesetzlichen Mindestlohnschutz schaffen.

Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre lang Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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