Rat nimmt Empfehlung zu angemessenen Mindesteinkommen an
Darin empfiehlt der Rat in den Mitgliedstaaten, die grundsätzlich bereits alle über Sozialversicherungssysteme verfügen, widerstandsfähige soziale Sicherungsnetze aufzubauen bzw. zu verstärken. Dazu sollten sie angemessene Einkommenssicherungssysteme mit Weiterbildungsmaßnahmen kombinieren. Die Höhe der Mindesteinkommen sollte sich anhand von robusten und transparenten Methoden bemessen, sich am jeweiligen nationalen Recht orientieren und die relevanten Interessenvertreter einbinden. Um die Gleichberechtigung voranzutreiben, empfiehlt der Rat den Mitgliedstaaten, die Möglichkeit zu nutzen, das Mindesteinkommen an einzelne Haushaltsmitglieder zu zahlen.
Diese Ratsempfehlung ersetzt 92/441/EG und ergänzt die Kommissionsempfehlung 2008/867/EG zur aktiven Integration von aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen.
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