Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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07.12.2022

Rat nimmt allgemeine Ausrichtung zur KI-Verordnung an

Am 6. Dezember hat der Telekommunikations-Rat eine allgemeine Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) angenommen.

Der von der EU-Kommission im April 2021 vorgelegte Verordnungsentwurf ist der weltweit erste Rechtsrahmen für KI. Der Vorschlag verfolgt einen risikobasierten Ansatz, d.h. die gesetzlichen Auflagen hängen vom Risikopotenzial ab, und legt einheitliche harmonisierte Vorschriften zur Förderung der Entwicklung und Einführung sicherer und rechtmäßiger KI im gesamten EU-Binnenmarkt vor.

Laut Ratsposition soll die Verordnung nicht für KI-Systeme und deren Ergebnisse gelten, die ausschließlich für Forschungs- und Entwicklungszwecke verwendet werden. Ebenso soll sie nicht auf Personen angewendet werden, die KI für nicht-berufliche Zwecke nutzen.

Im Europäischen Parlament (EP) laufen derzeit die Verhandlungen zum KI-Gesetz. Die Abstimmung der federführenden Ausschüsse IMCO und LIBE ist für Mitte Februar 2023 angesetzt. Die allgemeine Ausrichtung wird Grundlage für die Trilogverhandlungen von Rat und EP sein.

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