Rat beschließt Verhandlungsmandat zur F-Gase-Verordnung
Am 5. April hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft ein Mandat für Trilogverhandlungen zur Reform der F-Gase-Verordnung erteilt.
Die dem Mandat zugrundeliegende Textfassung sieht unter anderem Folgendes vor:
- Das Inverkehrbringen von Ersatzteilen soll grundsätzlich erlaubt bleiben für Geräte, die als Neuanlagen nicht mehr verkehrsfähig sind
- Der Phasedown sieht gegenüber dem Kommissionsvorschlag etwas mehr Quote für den Zeitraum bis 2030 vor.
- Um den Wärmepumpenhochlauf abzusichern, soll die Europäische Kommission ermächtigt werden, Quoten, falls erforderlich, gezielt zu erhöhen.
- Zudem sieht das Verhandlungsmandate kleinere Änderungen in Anhang IV des Verordnungsentwurfs vor, der die Inverkehrbringensverbote regelt. Hier werden zum Teil Fristen verändert.
Nächster Schritt ist die Aufnahme von Trilogverhandlungen.
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