Nordirland-Protokoll: EU und UK erzielen politische Einigung
Um die Probleme im Warenverkehr zwischen Großbritannien und Nordirland zu lösen, haben sich beide Seiten im Kern auf ein Verfahren geeinigt, das klar zwischen Waren unterscheidet, die auf den EU-Binnenmarkt gelangen könnten und solchen Waren, bei denen dieses Risiko nicht besteht.
Somit können die Zollkontrollen erheblich reduziert werden, v.a. bei Lebensmitteln bzw. landwirtschaftlichen Erzeugnissen und beim Tiertransport. Lebensmittel, die für den Einzelhandel und Endverbrauch in Nordirland bestimmt sind, werden Großbritannien mit minimalen Zertifizierungsanforderungen und Kontrollen verlassen können. Für diese Lebensmittel werden die britischen Gesundheitsstandards gelten. Nur für Waren, die in den EU-Binnenmarkt gelangen, werden die entsprechenden europäischen Standards gelten.
Die Rolle des Europäischen Gerichtshofs als zuständige Streitinstanz bei der Anwendung von EU-Recht bleibt erhalten. Die EU-Kommission und die britische Regierung werden die gefundenen Kompromisslösungen nun in rechtlich bindende Maßnahmen fassen und entsprechend anwenden.
Europa aktuell
Weitere europapolitische Meldungen finden Sie hier: