Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
20.12.2022

Maschinen-Verordnung: Trilogeinigung erzielt

Rat und EU-Parlament haben am 15. Dezember nach schwierigen Verhandlungen eine vorläufige politische Einigung über die Verordnung für Maschinenprodukte erzielt.

Wichtige Neuerungen allgemein:

  • Mit der vorgeschlagenen Gesetzgebung wird die Maschinenrichtlinie von 2006 in eine Verordnung umgewandelt, die direkt in den Mitgliedstaaten gilt.
  • Die Verordnung deckt die Risiken im Zusammenhang mit neuen Technologien, insbesondere digitalen, ab.
  • Der Geltungsbereich wurde auf Kleinfahrzeuge für den Individualverkehr und leichte Elektrofahrzeuge wie Elektroroller und -fahrräder ausgeweitet.

Hochrisikomaschinen

Die Liste der "Hochrisiko-Maschinen", für die eine Konformitätsbewertung durch Dritte vorgeschrieben ist, wird in zwei Sub-Typen (A und B) unterschieden, für die unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren anzuwenden sein werden. Gemäß der Einigung werden nur 6 Maschinenkategorien der verpflichtenden Konformitätsbewertung unterliegen.

Digitale Kommunikation

Digitale Gebrauchsanweisungen werden Standard werden. Kunden, die keinen Zugang zu einer digitalen Kopie haben, können beim Kauf weiterhin eine Anleitung in Papierform erhalten. Jedem Produkt müssen grundlegende Sicherheitsinformationen beigefügt werden.

Abgrenzung zur KI-Verordnung 

Querverweise zur KI-Verordnung wurden gestrichen.

Rat und EU-Parlament müssen die vorläufige Einigung noch bestätigen.

Europa aktuell

Weitere europapolitische Meldungen finden Sie hier:

Europa aktuell

Schlagworte