Kommission veröffentlicht Vorschlag für Cyber-Solidaritätsgesetz
Am 18. April hat die EU-Kommission ein Paket an Maßnahmen veröffentlicht, um gegen die immer größere Tragweite und Häufigkeit von Cyberbedrohungen vorzugehen.
Der Verordnungsvorschlag für das EU-Cybersolidaritätsgesetz enthält neben drei Maßnahmen auch eine gezielte Änderung des Rechtsakts zur Cybersicherheit.
- Einrichtung eines europäischen Cyberschutzschildes: Die Kommission plant eine europaweite Infrastruktur, die aus Sicherheitseinsatz-Zentren in der gesamten EU besteht. Diese Zentren sollen bereits 2024 einsatzbereit sein und sich mit der Erkennung und Abwehr von Cyberbedrohungen befassen.
- Schaffung eines Cyber-Notfallmechanismus: Dieser soll u.a. aus Versorgemaßnahmen einschließlich Tests bestehen, um potenzielle Schwachstellen bei Einrichtungen in kritischen Sektoren (Gesundheit, Verkehr, Energie) besser und schneller ermitteln und abwehren zu können.
- Akademie für Cyber-Sicherheitskompetenzen: Mit dieser Initiative will die Kommission private und öffentliche Initiativen bündeln, um Cyber-Sicherheitskompetenzen auf europäischer und nationaler Ebene zu verbessern und den Fachkräftemangel in diesem Bereich abzubauen.
Das Gesamtbudget für alle Maßnahmen des EU-Cybersolidaritätsgesetzes beläuft sich auf 1,1 Mrd. € und soll aus den Mitteln des Programms Digitales Europa finanziert werden.
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