Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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27.04.2023

Kommission schlägt Überarbeitung der EU-Fiskalregeln vor

Am 26. April hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Reform der EU-Fiskalregeln vorgestellt. Bereits im November 2022 hatte sie hierzu Leitlinien präsentiert.

Wie geplant bleiben die Maastricht-Kriterien (maximal 3 Prozent Haushaltsdefizit und 60 Prozent Staatsschuldenquote, gemessen am BIP) bestehen. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten mittelfristige Fiskalpläne über vier Jahre präsentieren müssen, in denen sie darlegen, wie sie ihre Schulden abbauen wollen. Diese Pläne können auf bis zu sieben Jahre ausgedehnt werden, die meisten Anpassungen müssen jedoch in den ersten vier Jahren vorgenommen werden.

Nachdem die Ausarbeitung von individuellen Plänen den Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität verspricht, hatte die Bundesregierung darauf gedrängt, feste Benchmarks zu haben, um dennoch sicherzustellen, dass die Schulden stetig abgebaut werden. Die Kommission schlägt vor, dass ein Schuldenabbau von 0,5 Prozent des BIP pro Jahr verpflichtend ist, solange das Ausgabendefizit mehr als 3 Prozent des BIP beträgt. Ab 2024 können zudem wieder Defizitverfahren gegen Mitgliedstaaten eingeleitet werden.

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