Kommission schlägt Ethikstandard für alle EU-Institutionen vor
Am 8. Juni hat die EU-Kommission einen Vorschlag für die Einrichtung eines Ethikgremiums angenommen, das alle EU-Institutionen umfasst.
Es werden erstmals gemeinsame Standards für das ethische Verhalten und ein Mechanismus für die Koordinierung und den Meinungsaustausch zu ethischen Anforderungen zwischen den EU-Institutionen geschaffen.
Die Standards werden sich insbesondere auf folgende Bereiche beziehen:
- Weitere Transparenzmaßnahmen für Treffen mit Interessenvertretern: Die Standards werden beispielsweise um den Zugang zu den Räumlichkeiten der Institutionen erweitert. Dadurch könnte auch die Interessenvertretung des Handwerks betroffen sein.
- Annahme von Geschenken, Bewirtung und Reisen, die von Dritten angeboten werden: Auch für die Annahme von Auszeichnungen, Abzeichen, Preisen oder Ehrengaben werden diese Standards gelten.
- Anzugebende Interessen und Vermögenswerte, Festlegung der Kategorien sowie der für die Prüfung dieser Angaben angewandten Verfahren;
- Nebenbeschäftigung oder externe Tätigkeiten, damit die Verfügbarkeit und Unabhängigkeit der Mitglieder der Institutionen nicht beeinträchtigt wird;
- Tätigkeiten ehemaliger Mitglieder der Institutionen nach Ablauf des Mandats, Festlegung der Bedingungen und Transparenzanforderungen;
- Umsetzung des gemeinsamen Rahmens, einschließlich der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften sowie der Weiterverfolgung.
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