Geografische Angaben: Rat beschließt allgemeine Ausrichtung
Die neuen geografischen Angaben für Handwerksprodukte soll insbesondere Handwerksbetrieben helfen, indem sie lokale Handwerkskunst und Traditionen schützt und damit regionale Produkte aufwertet. Für das Eintragungsverfahren soll das Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig sein.
Beim Anwendungsbereich hat der Rat handwerkliche und gewerbliche Erzeugnisse näher definiert und weitere handwerksrelevante Bereiche wie Holzarbeiten, Felle, Häute und Rohbaumwolle aufgenommen.
Außerdem präzisiert der Rat das Eintragungsverfahren und legt klare Regeln für die Beantragung des Schutzes geografischer Angaben fest. Insbesondere kann die Eigenerklärung für 3 Jahre abgegeben werden, die zuständigen Behörden kontrollieren daraufhin die Herstellereigenerklärungen und als alternative Prüfverfahren können die Mitgliedstaaten auch die Drittstellenverifizierung vorsehen.
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