Europaparlament stimmt über Reform der F-Gase-Verordnung ab
Änderungsanträge zur Verzögerung des Phasedown, für die sich der ZDH eingesetzt hatte, wurden abgelehnt. Die ursprünglich vom Industrieausschuss eingebrachte Forderung, bis 2032 erheblich mehr F-Gase auf dem Markt zuzulassen, um insbesondere den Wärmepumpenhochlauf zu unterstützen, konnte sich nicht durchsetzen. Stattdessen bleibt es beim Ansatz des Umweltausschusses, die EU-Kommission zu verpflichten, den Wärmepumpenhochlauf zu überwachen und sie zu ermächtigen, bei Bedarf die Kältemittelquoten zu erhöhen.
Teilweise erfolgreich waren Änderungsanträge betreffend das Inverkehrbringen von Ersatzteilen. Dieses gilt zeitlich unbefristet. Problematisch bleibt das Nachfüllen von F-Gasen in Bestandsanlagen. Die Position des Parlaments wurde dahingehend geändert, dass übergangsweise bestimmte Anlagen bis 2030 weiterhin gewartet und instandgesetzt werden dürfen.
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