Europaparlament beschließt Position zu Basel-III-Bankenreformen
Am 24. Januar hat sich der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des EU-Parlaments auf eine Position zum Bankenpaket geeinigt.
Dabei handelt es sich um Verordnung und Richtlinie zur Eigenkapital-Adäquanz, zu denen die EU-Kommission im Herbst 2021 Vorschläge vorgelegt hatte.
Die EP-Position fällt gegenüber der Ratsposition vom November 2022 etwas strikter aus. Für das Handwerk sind in der EP-Position v.a. folgende Punkte relevant:
- Der KMU-Korrekturfaktor, der die Eigenkapitalanforderungen von Banken für die Finanzierung von KMU reduziert, wird in seiner aktuellen Form beibehalten.
- Für mittelständische Unternehmen ohne externes Rating dürfen Banken im Rahmen ihrer internen Risikomodelle bis 2032 übergangsweise ein Risikogewicht (RW) von 65 Prozent nutzen, wenn das Unternehmen eine Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,5 Prozent oder weniger hat. Nach 2032 wird ein RW von 100 Prozent fällig.
- Die Berichterstattungsanforderungen zu ESG-Risiken werden für Banken stark steigen.
- Einen „grünen Eigenkapitalfaktor“ soll es zunächst nicht geben.
- Der nicht in Anspruch genommene Teil von Kreditlinien soll ab 2029 nicht mehr mit 0% RW gewichtet werden können.
- Immobilienkredite sollen künftig teilweise mit deutlich mehr Eigenkapital hinterlegt werden.
Die Trilogverhandlungen mit dem Rat werden voraussichtlich Mitte Februar beginnen. In Kraft treten soll die CRR laut EP ab 2025.
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