Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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23.03.2023

EuGH senkt Hürden für Schadenersatzklagen von Diesel-Käufern

Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 21. März entschieden, dass der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Fahrzeughersteller hat.

Voraussetzung ist, dass dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist.

Im zugrundeliegenden Rechtsstreit erhob der Käufer eines gebrauchten Mercedes C 220 CDI, dessen Abgasrückführungssystem ein Thermofenster vorsieht, eine Klage auf Schadensersatz gegen den Hersteller Mercedes-Benz beim Landgericht Ravensburg. Durch das Thermofenster wird die Abgasrückführung bei kühleren Außentemperaturen reduziert, was zu einer Erhöhung der Stickoxidemissionen (NOx) führt. Autohersteller argumentieren, das sei notwendig, um den Motor zu schützen. Umweltorganisationen sehen darin hingegen ein Instrument, das dabei hilft, die Emissionen von Autos unter Testbedingungen kleiner erscheinen zu lassen, als sie es im realen Straßenverkehr sind.

EuGH-Urteil auf Deutsch

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