EU und G7 beschließen Preisobergrenze für russisches Erdöl
Der Höchstpreis wird auf 60 US-$ je Barrel Rohöl festgesetzt, ab dem 5. Februar wird zudem ein Höchstpreis (noch festzulegen) für raffinierte Erdölerzeugnisse greifen. Außerdem tritt das bereits im Mai beschlossene Ölembargo in Kraft, demzufolge kein Öl mehr aus Russland per Schiff in EU-Häfen umgeschlagen werden darf. Für die Einfuhr über Pipelines ist eine vorübergehende Ausnahme vorgesehen.
Ziel ist es, die Einnahmen Russlands durch Ölverkäufe zu limitieren und gleichzeitig die Weltmarktpreise zu stabilisieren. Dadurch, dass der Handel mit Drittstaaten und damit verbundene Dienstleistungen grundsätzlich weiterhin möglich sind, sofern der Preis 60 US-$ nicht übersteigt, sollen negative Effekte auf dem Weltmarkt ausgeschlossen werden.
Das Gesetzgebungsverfahren wird nun im schriftlichen Verfahren formal beendet und der Rechtstext bzw. die erforderlichen Änderungen an bestehenden Rechtstexten im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
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