Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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05.04.2023

EU-Parlament billigt Trilogeinigung zur Entgelttransparenz

Das EU-Parlament hat am 30. März einen Kompromiss zur Entgelttransparenz (pay gap) gebilligt.

Bereits im Dezember 2022 hatten Rat und Europaparlament eine politische Einigung erzielt.

Handwerksrelevante Bestandteile:

  • Anwendungsbereich: Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, müssen ihren Arbeitnehmern Informationen über die Kriterien für die Festlegung des Arbeitsentgelts sowie aufgeschlüsselte Daten zum Arbeitsentgelt im Unternehmen zur Verfügung stellen.
  • Auskunftsanspruch: Arbeitnehmer haben einen individuellen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber.
  • Berichtspflichten: Arbeitgeber mit mehr als 100 Beschäftigten müssen in regelmäßigen Abständen Berichtspflichten zum geschlechterspezifischen Lohngefälle erfüllen.
  • Entgeltbewertung: Im Falle eines Lohngefälles von mindestens 5 Prozent müssen Arbeitgeber gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern eine Entgeltbewertung vornehmen.
  • Entschädigungsanspruch des Arbeitnehmers bei Lohngefälle.
  • Beweislastumkehr: Der Arbeitgeber hat die Beweislast, dass keine Diskriminierung vorgelegen hat. Die Tatsache, dass eine Person mehrfach diskriminiert wurde, kann als erschwerender Faktor angesehen werden.
  • Durchsetzung: Sanktionen (z.B. Frist zur Abschaffung des Lohngefälles) und Geldstrafen sind Durchsetzungsmittel.

Der Rat muss den Kompromisstext noch final bestätigen.

 

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