EU-Parlament billigt Trilogeinigung zur Entgelttransparenz
Das EU-Parlament hat am 30. März einen Kompromiss zur Entgelttransparenz (pay gap) gebilligt.
Bereits im Dezember 2022 hatten Rat und Europaparlament eine politische Einigung erzielt.
Handwerksrelevante Bestandteile:
- Anwendungsbereich: Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, müssen ihren Arbeitnehmern Informationen über die Kriterien für die Festlegung des Arbeitsentgelts sowie aufgeschlüsselte Daten zum Arbeitsentgelt im Unternehmen zur Verfügung stellen.
- Auskunftsanspruch: Arbeitnehmer haben einen individuellen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber.
- Berichtspflichten: Arbeitgeber mit mehr als 100 Beschäftigten müssen in regelmäßigen Abständen Berichtspflichten zum geschlechterspezifischen Lohngefälle erfüllen.
- Entgeltbewertung: Im Falle eines Lohngefälles von mindestens 5 Prozent müssen Arbeitgeber gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern eine Entgeltbewertung vornehmen.
- Entschädigungsanspruch des Arbeitnehmers bei Lohngefälle.
- Beweislastumkehr: Der Arbeitgeber hat die Beweislast, dass keine Diskriminierung vorgelegen hat. Die Tatsache, dass eine Person mehrfach diskriminiert wurde, kann als erschwerender Faktor angesehen werden.
- Durchsetzung: Sanktionen (z.B. Frist zur Abschaffung des Lohngefälles) und Geldstrafen sind Durchsetzungsmittel.
Der Rat muss den Kompromisstext noch final bestätigen.
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