EU-Kommission will Insolvenzrecht harmonisieren
Am 7. Dezember hat die EU-Kommission einen Vorschlag zu Insolvenzen von Nichtbanken vorgelegt.
Der Vorschlag zielt auf die Harmonisierung bestimmter Insolvenzvorschriften für Unternehmen (Nichtbanken) ab, um grenzüberschreitende Investitionen zu fördern und entsprechend dem Aktionsplan von 2020 die EU-Kapitalmarktunion voranzutreiben.
Der Vorschlag enthält ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für KMU, das die Verfahrenskosten senken und einen Neuanfang als Unternehmer nach Schuldenbefreiung ermöglichen soll.
Schwerpunktmäßig geht es darum, den Erlös aus der Insolvenzmasse zu maximieren und dessen gerechte Verteilung unter den Gläubigern zu gewährleisten, insbesondere durch:
- Maßnahmen zur Erhaltung der Insolvenzmasse
- Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von Vermögenswerten
- Regelungen zum Verkauf des Unternehmens vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Verpflichtung der Geschäftsführer, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen
- Bessere Vertretung der Gläubigerinteressen durch Gläubigerausschüsse
Den Kommissionsvorschlag zu Insolvenzen von Nichtbanken finden Sie hier.
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