EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag zur Ökodesign-Verordnung
Zentraler Bestandteil ist ein neuer Regelungsrahmen für Ökodesign. Die geltende Ökodesign-Richtlinie soll durch eine Ökodesign-Verordnung ersetzt werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind grundlegend und lassen vielfältige Auswirkungen auf Handwerksbetriebe erwarten. Das liegt insbesondere daran, dass die Regelungsinhalte der Verordnung wesentlich erweitert werden.
Bisher verpflichtet Ökodesign Inverkehrbringer beziehungsweise Inbetriebnehmer energieverbrauchsrelevanter Produkte, Mindestanforderungen an die Energie- und Ressourceneffizienz einzuhalten. Ökodesignpflichtig sind somit typischerweise die Produkthersteller. Der Ansatz, Mindestanforderungen an das Produktdesign zu stellen, wird im Verordnungsvorschlag beibehalten. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs steigt die Relevanz von Ökodesign jedoch erheblich. Das bedeutet auch, dass Handwerksbetriebe häufiger in die Rolle des ökodesignpflichtigen Herstellers kommen werden.
Die vollständige ZDH-Pressemitteilung dazu finden Sie hier.
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