EU-Kommission veröffentlicht 4. Führerscheinrichtlinie
Hintergrund ist das Ziel der EU, die Zahl der Toten und Schwerverletzten drastisch zu senken und bis 2050 die „Vision null Straßenverkehrstote“ zu erreichen. Handwerksrelevant ist der neue Vorschlag zur Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie.
Mit der neuen Richtlinie wird die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen eines Fahrzeugs der Klasse „B“ mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugs angepasst, da emissionsfreie batteriebetriebene Fahrzeuge ein größeres Gewicht haben können. Zur Vereinfachung der Anerkennung der Führerscheine zwischen den Mitgliedstaaten schlägt die Kommission vor, einen digitalen Führerschein einzuführen.
Zudem soll das Mindestalter für LKW-Führerscheine von bisher 21 und auf jeweils 18 Jahre gesenkt werden. Fahrverbote werden in der EU vereinheitlicht, sodass beispielsweise einheitliche Grenzwerte für Alkohol- und Drogenkonsum gelten.
Die Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten.
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