EU-Kommission plant Digitalisierung des Gesellschaftsrechts
Der Vorschlag betrifft insbesondere grenzüberschreitend tätige Unternehmen und soll gleichzeitig die Transparenz sowie das Vertrauen in Gesellschaftsinformationen insgesamt stärken.
Die bestehenden Vorschriften für Gesellschaften werden aktualisiert und an die digitalen Entwicklungen angepasst:
Bei Errichtung einer Zweigniederlassung oder eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat sollen die einschlägigen Informationen über das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (BRIS) ausgetauscht werden. Es wird ein EU-Gesellschaftszertifikat mit grundlegenden Informationen über Unternehmen eingeführt, das kostenlos in allen EU-Sprachen verfügbar sein wird. Es wird eine Standardvorlage für eine digitale EU-Vollmacht vorgeschlagen, mit der eine Person zur Vertretung eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat ermächtigt wird. Nationale Register und Insolvenzregister sollen miteinander verknüpft werden.
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten die Bestimmungen der Richtlinie binnen zwei Jahren nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in nationales Recht umsetzen müssen.
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