EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland ein
Ziel der Richtlinie ist es, eine gerechte Verteilung der Betreuungsaufgaben zwischen den Eltern zu fördern. Mit der Richtlinie wurde ein Vaterschaftsurlaub eingeführt, der Vätern bzw. dem zweiten Elternteil das Recht auf mindestens zehn Tage Urlaub um den Zeitpunkt der Geburt des Kindes gibt. Außerdem wird ein Elternurlaub von mindestens vier Monaten eingeführt, von denen mindestens zwei Monate nicht zwischen den Elternteilen übertragbar sind.
Arbeitnehmer, die Angehörige oder eine im gleichen Haushalt lebende Person pflegen oder unterstützen, erhalten Anspruch auf weitere fünf Urlaubstage pro Jahr. Erwerbstätige Eltern von Kindern bis acht Jahren und alle pflegenden Angehörigen erhalten das Recht, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen.
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie endete am 2. August 2022. Deutschland hat bisher keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung mitgeteilt und erhält daher ein Aufforderungsschreiben.
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