EU-Kommission legt Recht auf Reparatur und Green Claims vor
Ziel ist es, Reparaturen zu fördern und verlässliche Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten zu gewährleisten.
Recht auf Reparatur
Der Vorschlag zum Recht auf Reparatur soll sicherstellen, dass während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist mehr Produkte repariert werden. Zudem sollen technisch reparierbare Produkte außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist einfacher und günstiger repariert werden können.
Verbraucher sollen verlangen können, dass ihre Waren einfach und kostengünstig repariert werden können, anstatt sie ersetzen zu lassen. Alle Reparaturdienstleister müssen zudem ein Formular bereitstellen, das beispielsweise Informationen zu den Reparaturbedingungen und zum Preis enthält.
Umweltaussagen ("Green Claims")
Der Vorschlag für eine Richtlinie zu Umweltaussagen soll den ökologischen Wandel durch informierte Kaufentscheidungen unterstützen Unternehmen davon abhalten, irreführende Aussagen über die Umweltvorteile ihrer Produkte und Dienstleistungen zu machen. Die EU-Kommission schlägt dazu Mindeststandards vor, die Unternehmen einhalten müssen, wenn sie Umweltaussagen über ihre Produkte oder Dienstleistungen machen:
Die Vorschläge werden nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens an das Europäische Parlament und den Rat übermittelt.
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