Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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27.10.2022

EU-Kommission legt Neufassung der Luftreinhalte-Richtlinien vor

Am 26. Oktober hat die EU-Kommission ein Legislativpaket zum Umweltschutz vorgelegt. Überarbeitet werden sollen die Vorschriften über Oberflächengewässer und Grundwasser, über die Behandlung von kommunalem Abwasser und die Luftqualitätsrichtlinie.

Der Vorschlag zur Neufassung der Luftqualitätsrichtlinie formuliert als übergeordnetes Ziel, dass Europa bis 2050 eine nach wissenschaftlichen Standards schadstofffreie Umwelt erreicht. Dazu gehört eine Luftqualität ohne schädliche Folgen für die menschliche Gesundheit und Ökosysteme. Zur Erreichung dieses Ziels schlägt die Kommission ambitionierte Grenzwerte für das Jahr 2030 vor und legt fest, dass der Pfad bis 2050 und die Grenzwerte regelmäßig zu überprüfen sind. Die erste solche Überprüfung soll im Jahr 2028 stattfinden.

Die Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie hat zwei Schwerpunkte:

  • die Festlegung neuer Grenzwerte und
  • die Anpassung der Vorschriften zur Schadstoffmessung.

Neu ist, dass präventive Luftreinhaltepläne vorgelegt werden sollen, wenn Grenzwertüberschreitungen drohen.

Die Vorschläge werden im nächsten Schritt dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Beratung und Verabschiedung übersandt. Den Vorschlag zur Neufassung der Luftqualitätsrichtlinie finden Sie derzeit nur auf Englisch hier.

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