Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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24.11.2022

EU-Kommission genehmigt geänderte deutsche Beihilferegelungen

Die EU-Kommission hat am 22. November die Änderungen bestehender deutscher Beihilferegelungen zur Unterstützung von Unternehmen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg genehmigt.

Darunter fällt die Verlängerung und Aufstockung des Gesamtbudgets um bis zu 45 Mrd. €.

Deutschland meldete im Wesentlichen folgende Änderungen der bestehenden Regelungen an:

  • Verlängerung des Zeitraums, für den Beihilfen gewährt werden können, auf den 31. Dezember 2023.
  • Einführung der Möglichkeit, Schuldtitel wie Darlehen und Bürgschaften in andere Beihilfeformen wie direkte Zuschüsse umzuwandeln.
  • Anhebung der Beihilfehöchstgrenzen entsprechend dem geänderten TCF, wodurch das Gesamtbudget um bis zu 45 Mrd. € aufgestockt wird.
  • Einführung der Möglichkeit, die Beihilfe über einen Energieversorger zu leiten.

Zudem werden bei der Garantieregelung folgende Optionen eingeführt: (i) öffentliche Garantien können ausnahmsweise Bankgarantien abdecken; und (ii) Großunternehmen können Garantien zur Deckung ihres Liquiditätsbedarfs aufgrund von Handelstätigkeiten auf den Energiemärkten für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Gewährung der Beihilfe erhalten.

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