EU-Kommission genehmigt Beihilfen für deutsche Unternehmen
Zuletzt hatte die EU-Kommission im November 2022 die Änderungen bestehender deutscher Beihilferegelungen, einschließlich ihrer Verlängerung und der Aufstockung des Gesamtbudgets, um bis zu 45 Mrd. € genehmigt.
Die nunmehr genehmigte Maßnahme steht allen Unternehmen offen, bei denen es sich um Endverbraucher von Strom und Erdgas bzw. von mit Erdgas oder Strom erzeugter Wärme handelt.
Die Beihilfe soll in Form von Direktzuschüssen und über die Energieversorger in monatlichen Tranchen in Form von Ermäßigungen der Strom-, Erdgas- und Wärmerechnungen bereitgestellt werden. Anschließend erstattet der deutsche Staat den Energieversorgern die bereitgestellte Beihilfe.
Verwaltet wird die Maßnahme vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Unterstützung durch Energieversorger und mehrere andere Verwaltungsstellen, die zu einem späteren Zeitpunkt benannt werden.
Die Beihilfe muss spätestens am 31. Dezember 2023 gewährt werden.
Europa aktuell
Weitere europapolitische Meldungen finden Sie hier: